Matthias Wilhelm
Freier Architekt | Dipl.-Ingenieur (FH)
Freier Sachverständiger für Architektenhonorare
Als Sachverständiger für Architektenhonorare verbinde ich jahrzehntelange Erfahrung aus Generalplanung, Generalübernahme und strategischer Projektführung mit einer klaren Spezialisierung auf Privatgutachten, Schiedsgutachten sowie Beratung in allen Fragen um die Honorierung von Architektenleistungen nach HOAI.
Sachlich und lösungsorientiert – mit dem Ziel, auf Basis der individuellen Sachlage zu einer außergerichtlichen Einigung zu kommen.
Meine berufliche Laufbahn – vom planenden Architekten über die Geschäftsführung eines international tätigen Generalplaners bis hin zur heutigen selbstständigen Tätigkeit – hat mir ein tiefes Verständnis für die technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Zusammenhänge in der Planungs- und Baupraxis komplexer Bauvorhaben der Industrie vermittelt.
Die sichere Anwendung der HOAI in allen Leistungsphasen, die Kalkulation und Abrechnung von Planerhonoraren sowie die technisch‑wirtschaftlich erfolgreiche Vertragsgestaltung gehörten über viele Jahre zu meinen zentralen Aufgaben.
Dieses Know-How setze ich heute in der Beratung und Gutachtenerstattung als Sachverständiger ein, sei es für private Parteigutachten oder für Schiedsgutachten zwischen den Parteien.
Nicht selten treten während der Leistungserbringung Differenzen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über zutreffende Honorarzonen, anrechenbare Kosten oder den Umfang bereits erbrachter Teilleistungen auf. So kann es Im Falle vorzeitiger Vertragskündigung erforderlich werden, im Zuge eines Parteigutachtens den Leistungsstand sowie die aus dem Vertrag resultierende Vergütung feststellen zu lassen. Hier kann ich als unparteilich und neutral agierender Sachverständiger eine außergerichtliche Konfliktbeilegung mit erwirken.
Ich unterstütze Auftraggeber wie Auftragnehmer bei der Erstellung / Bewertung von prüffähigen Honorarrechnungen, der Vertragsgestaltung (ausgenommen Rechtsfragen), der Leistungsstandermittlung nach Kündigungen sowie bei allen Fragen rund um die Honorarermittlung nach HOAI.
Mit einer klar strukturierten, analytischen Arbeitsweise überführe ich komplexe Honorarsachverhalte in nachvollziehbare, verlässliche Beurteilungen – sei es in in Form von privaten Parteigutachten oder Schiedsgutachten.
Meine Tätigkeit ist individuell auf den Sachverhalt, die Fragestellung und die Erfordernisse abgestimmt.
Sachliche und lösungsorientierte Begutachtung - neutral, unabhängig und nachvollziehbar.

Einordnen und Bewerten von Honorarsachverhalten, Beurteilen eines erbrachten Leistungsumfangs, Erreichen einer prüffähigen Honorarrechnung sowie Beraten in strittigen Fragen rund um abzurechnende HOAI-Leistungen - jeweils ausgenommen Rechtsberatung.

Einordnen und Bewerten eines konkreten Honorarsachverhalts inklusive Prüfen der vertraglichen Grundlagen, Feststellen von Honorarzone, Honorarsatz und anrechenbaren Kosten sowie Erstellen einer nachvollziehbaren und neutralen abschließenden Bewertung.

Das Vorgehen erfolgt analog des eines privaten Parteigutachtens. Auftraggeber sind die Parteien, die durch das Schiedsgutachten eine außergerichtliche Konfliktbeilegung in einem Honorarstreit oder bei Vertragskündigung erzielen wollen.
Als freier Sachverständiger für Architektenhonorare erstatte ich unabhängige und belastbare Gutachten zu Architektenleistungen. Meine langjährige Erfahrung in Generalplanung und Vertragsgestaltung ermöglicht eine präzise Analyse komplexer Honorar- und Abrechnungsstrukturen neben einer umfassenden Beratung.
Auftraggeber und Auftragnehmer unterstütze ich gleichermaßen mit objektiven Bewertungen und klar nachvollziehbaren Ergebnissen, jeweils unparteilich.
